CHROMORANGE | PHOTOSTOCK

Lizenzinformationen und allgemeine Geschäftsbedingungen

Liefer- und Geschäftsbedingungen für Lieferung von Bildmaterial zur Vergabe von Nutzungsrechten der Bildagentur CHROMORANGE (nachfolgend CHROMORANGE genannt).

I. Allgemeines

  1. Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten durch CHROMORANGE erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen.
  2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch CHROMORANGE.
  3. CHROMORANGE haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung von CHROMORANGE beschränkt sich im übrigen auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Erfüllungsgehilfen. Vorgenannte Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. CHROMORANGE haftet auch nicht für Schreibfehler oder eine fehlerhafte Bildbeschriftung.
  4. Die Nutzung der Bilder muss dem bei der Bestellung angegebenen Umfang und Zweck entsprechen. Wenn die Angaben des Kunden nicht der tatsächlichen Nutzungsart entsprechen oder die tatsächliche Nutzung nicht mit den Angaben des Kunden übereinstimmt, so entfällt das Einverständnis von CHROMORANGE für die Nutzung.
  5. Layout-Bilder von der Website von CHROMORANGE dürfen grundsätzlich nicht zur Veröffentlichung und Verbreitung genutzt werden.
  6. Bei digitalen Bildmaterial sind die elektronischen Bilddaten bei Wegfall von Nutzungsrechten unverzüglich vollständig zu löschen.
  7. Unsere Bilder richten sich ausschließlich an gewerbliche Anwender.

II. Honorar

  1. Jegliche Benutzung des Bildmaterials von CHROMORANGE ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke über einen Zeitraum von mehr als 4 Wochen und Kundenpräsentationen sowie bei Verwendung von Bilddetails als Bestandteil eines neuen Bildes.
  2. Unsere Lizenzpreise orientieren an den jährlich erscheinenden Bildhonoraren der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM), die Sie unter www.bvpa.org erhalten. Honorare sind vor der Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Auflösung und Umfang für die zugrunde liegende Nutzung, jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
  3. Für Fotomodell-, Luft-, Unterwasser-. Expeditionsaufnahmen und sonstige unter ungewöhnlichen Umständen und Kosten entstandene Fotos wird grundsätzlich ein Aufschlag zum Grundhonorar des jeweiligen Verwendungszwecks berechnet.
  4. Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto zugzüglich Mehrwertsteuer und ohne Künstlersozialversicherungsabgabe.
  5. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen mindestens einen Aufschlag von 100 % des jeweiligen Grundhonorars.
  6. Die Zahlungspflicht des Kunden tritt unabhängig davon ein, ob er das bestellte Material nutzt.

III. Bearbeitung, Haftung

  1. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes (Fotos) durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist unzulässig. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen/Veränderungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig.
  2. Soweit nicht in den Bildinformationen durch den Zusatz Modell- oder Eigentumsfreigabe vorhanden gekennzeichnet, besteht für Bilder auf denen Menschen, Kunstwerke, geschützte Kennzeichen oder ähnliches abgebildet sind, keine Werbefreigabe. Der Kunde ist verpflichtet, vor der werblichen Veröffentlichung des Bildes von der abgebildeten Person bzw. vom Berechtigten im Hinblick auf das abgebildete Motiv eine Werbefreigabe einzuholen. "Lizenzfreie Bilder" sind in der Regel werblich verwendbar, im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte direkt an unseren Vertrieb. Redaktionelle Bilder (Editorial ED) sind grundsätzlich nicht kommerziell oder werblich verwendbar. Der Kunde stellt CHROMORANGE von jeder Haftung frei, insbesondere gegenüber den abgebildeten Person(en) oder den Inhabern von Schutzrechten etc., wenn Bildmaterial für Werbung benutzt wird, das dafür nicht freigegeben ist.
  3. Der Bildkäufer stellt CHROMORANGE von jeder Haftung gegenüber Dritten frei, die sich aus der Nutzung des Materials ergeben, sofern durch die Nutzung Personen herabgewürdigt oder in sonstiger Weise in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt werden.
  4. Die Weitergabe des Bildmaterials oder die Weitergabe von Nachdruckrechten oder von elektronisch übertragenen Bilddaten an Dritte ist nicht gestattet. Ebenso sind Dia Duplizierungen und die Fertigung von Negativen, Reproduktionen und Vergrößerungen für Archivzwecke des Kunden sowie die Speicherung elektronischer Bilddaten und/oder die Weitergabe derselben an Dritte nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen der Zustimmung von CHROMORANGE. Der Kunde ist verpflichtet, Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er ggf. dennoch dupliziert, Bilddaten gespeichert oder sonst Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt hat.
  5. Der Bildkäufer ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts abgebildeter Personen oder des Urheberrechts des Bildautoren durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und/oder Text haftet der Kunde. Der Kunde stellt CHROMORANGE diesbezüglich von jeder Haftung gegenüber Dritten frei.
  6. Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur mit deren Namen und nur redaktionell erfolgen; etwaige entgegenstehende berechtigte Interessen des oder der Abgebildeten im Sinne des § 23 Abs. 2 Kunsturhebergesetz (KUG) sind vom Kunden zu beachten.
  7. CHROMORANGE behält sich die weitere Verwertung des gelieferten Materials vor, es sei denn, dem Kunden werden ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt.
  8. CHROMORANGE haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit der Bildunterschriften, Texte und Verschlagwortung, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

IV. Urheberrechtshinweis

Bei Nutzung von Bildmaterial sind sowohl ein Urhebervermerk auf den Bildautoren wie auch ein Hinweis auf CHROMORANGE anzubringen, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild besteht. Der Urhebervermerk hat in der Form "CHROMORANGE" zu erfolgen und soweit angeben mit dem Namen des jeweiligen Fotografen. Unterbleibt der Urheber- und/oder Agenturvermerk, so fällt ein Zuschlag in Höhe von ggf. jeweils 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. evtl. Verwaltungskosten an. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt. Der Kunden hat CHROMORANGE von aus der Unterlassung der Urheber- und Agenturvermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Dies gilt ausdrücklich auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.

V. Vertragsstrafe

Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe unseres Bildmaterials, unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte, unberechtigter Fertigung von Diaduplikaten und Negativen, Reproduktionen und Vergrößerungen sowie der Fertigung von Kopien digitaler Datensätze oder analoger Darstellung der in den Datensätzen enthaltenen Bildinhalte für Archivzwecke des Kunden sowie Weitergabe derselben an Dritte und für den Fall, dass der Kunde eine nach diesem Vertrag vorzunehmende Löschung von Daten unterlassen hat, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 EUR vereinbart.

VI. Gerichtsstand, Sonstiges

  1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile ausschließlich das Amtsgericht München. Vorausgesetzt, daß beide Teile Vollkaufleute sind.
  2. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.